Rechtsanwalt Gerald Freund
Experte für
deutsches und spanisches Erbrecht
Die Lebenswirklichkeit vieler Menschen ist komplizierter geworden. Patchwork-Familien und Vermögen im Ausland gehören heute für viele Menschen zur Realität. Damit auch im Erbfall alles so funktioniert, wie Sie es sich wünschen, braucht es erfahrene Berater. Ich freue mich auf Sie.
Nachlass regeln
Jede Familie hat ihre eigenen Herausforderungen. Eine Beratung im Erbrecht ist daher stets etwas ganz Individuelles. Es benötigt Erfahrung, um mit Ihnen gemeinsam Ihre Wünsche herauszuarbeiten und die passenden Lösungen dafür zu entwickeln, insbesondere, wenn auch Vermögen außerhalb Deutschlands dabei eine Rolle spielt, Unternehmensbeteiligungen zu berücksichtigen sind, oder besondere Familienkonstellationen vorliegen.
Beratung im Todesfall
Bei Eintritt des Erbfalls steht zunächst die Trauer im Vordergrund. Dennoch ist es wichtig, gegebenenfalls schnell und überlegt zu handeln. Rechtsanwalt Freund steht Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten gleichermaßen zur Seite, berät zu bestehenden Rechten und Pflichten, und kümmert sich um eine möglichst reibungslose Abwicklung des Erbfalls.
Spanisches Erbrecht
Als wäre das Erbrecht nicht schon kompliziert genug, wird es noch einmal schwieriger, sobald auch Vermögenswerte im Ausland ins Spiel kommen. Rechtsanwalt Freund ist seit vielen Jahren mit eigener Kanzlei in Spanien tätig und ist Spezialist in der Gestaltung und der Abwicklung deutsch-spanischer Erbfälle.
Wir bieten Ihnen
Persönliche Betreuung
Rechtsanwalt Freund betreut Sie stets persönlich und individuell. Wir sind kurzfristig für Sie erreichbar, notfalls auch zu ungewöhnlichen Zeiten.
Zulassung in Deutschland und Spanien
Rechtsanwalt Freund ist sowohl in Deutschland (Rechtsanwaltskammer Berlin), als auch in Spanien (Anwaltskammer Sevilla) zur Anwaltschaft zugelassen.
Moderne Kanzlei
Als moderne Kanzlei arbeiten wir weitesgehend papierlos und kommunizieren digital mit Mandanten und anderen Beteiligten. Besprechungen führen wir nicht nur persönlich, sondern auch per ZOOM oder Microsoft TEAMS.
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Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug
Steuerliche und rechtliche Aspekte am Beispiel Deutschland – Spanien I. Einführung Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug sind immer häufiger Gegenstand unserer Beratungspraxis. Sei es das Ferienhaus in Spanien, das Kind, welches in einem anderen Land lebt,...
„Berliner Testament“ – Vorsicht Falle
Das “Berliner Testament” – hier auch als Synonym für ein von Ehegatten gemeinschaftlich verfasstes Testament verwendet – kann sich zur Falle entwickeln, wenn die Erblasser über Vermögen in Spanien, zum Beispiel eine Immobilie, verfügen. 1. “Berliner Testament” – was...