Was ist zu tun, wenn der Erbfall eingetreten ist?

Ist ein Angehöriger oder Freund verstorben, überwiegt zunächst die Trauer. Wenn der Erbfall eingetreten ist, stehen Sie vor einer Reihe von Aufgaben und Entscheidungen, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Als Erbrechts-Berater sind wir hier, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten und hilft Ihnen, Ihre Interessen zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam die erforderlichen Schritte gehen, um den Nachlass zu regeln und den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Erste Schritte

Gibt es ein Testament?

Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, gibt es wichtige Punkte zu beachten. Ein Testament kann Anweisungen enthalten, die den Umgang mit dem Nachlass regeln und die Verteilung des Vermögens bestimmen. Es ist wichtig, das Testament zu finden und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass es rechtmäßig und gültig ist. Im Falle eines Testaments sollten Sie einen erfahrenen Erbrechts-Berater konsultieren, der Sie bei der Interpretation und Umsetzung der testamentarischen Anweisungen unterstützt. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und helfen Ihnen, die erforderlichen Schritte zu gehen, um den Nachlass effizient und reibungslos zu regeln. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns noch heute.

Das Nachlassgericht

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Rechtsanwalt
Gerald Freund
Ehrenbergstraße 23
14195 Berlin

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